Haus Verkaufen: Tipps Zum Hausverkauf - So Geht's Richtig

Wollen Sie ein geerbtes Haus verkaufen, kommen Sie am Finanzamt nicht vorbei. Stichworte: Steuern und Abgaben. Um diese berechnen zu können, muss der Verkehrswert der geerbten Immobilie ermittelt werden. Ansonsten legt das Finanzamt den Verkehrswert Ihrer Immobilie fest - indem es einen eigenen Gutachter entsendet. Hier zweckmäßig ein staatlich anerkannter Gutachter, den Sie damit beauftragen sollten. Natürlich ist der Verkehrswert nicht nur fürs Finanzamt interessant. Der Unterschied? Nur im ersten Fall behalten Sie die Kontrolle über diesen so wichtigen Vorgang. Sie wollen ja schließlich wissen, wieviel Ihre geerbte Immobilie wert ist. Um dies zu ermitteln, stehen mehrere Verfahren zur Verfügung. Beim Vergleichswertverfahren werden kürzlich erzielte Verkaufspreise ähnlicher Immobilien verwendet. Zufolge Art der Immobilie wird ein anderes Verfahren angewendet. Das Ertragswertverfahren betrachtet Immobilien als Kapitalanlagen und eignet sich erst recht für vermietete Immobilien und Gewerbeimmobilien. Das Sachwertverfahren schließlich ermittelt den Wert von Immobilie und Grundstück separat anhand zahlreicher Faktoren wie Baukosten (Immobilie) und Bodenrichtwertkarten (Grundstück). Dies ist insbesondere bei Eigentumswohnungen in Großwohnanlagen, Reihenhäusern in einheitlichen Baugebieten und unbebauten Grundstücken sinnvoll. Am boden zerstört werden Wert der Immobilie und Wert des Grundstücks addiert, um den finalen Sachwert der Immobilie zu bestimmen. Dieses Verfahren eignet sich umso mehr für selbstgenutzte Immobilien, Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser.

Hat sich der Interessent dafür entschieden, ein neu errichtetes Haus im Bestand, sollte er den Vertrag mehrere Tage vorm Beurkundungstermin bekommen und von einem Notar prüfen lassen. Der Gutachter gibt Aufschluss über Fallstricke und benachteiligende Regelungen. Dazu ist es ratsam, den Grundbuchauszug anzusehen und die Bau- und Hausbeschreibung zusammen dabei Vertrag auf Vollständigkeit zu überprüfen. Ungenauigkeiten oder das Fehlen bestimmter Leistungen können die Kosten unerwartet steigern. Gerade bei der Baubeschreibung steckt der Teufel umfassend. Laien gehen beispielsweise oft davon aus, dass ein schlüsselfertiges Haus bezugsfähig ist. So kann es sein, dass Käufer noch einen großen Betrag draufzahlen müssen, wenn sie ein bezugsfähiges Haus möchten. Auftreten jedoch keine allgemeingültige Definition für das Wort schlüsselfertig. Ist der Käufer damit Preis-Leistungsverhältnis zufrieden, sollte er den Zahlungsplan für den Neubaukauf prüfen. Die Baubeschreibung sollte alle Leistungen auflisten, die der Bauherr erbringen muss. Das Bauträgervertragsgesetz regelt, wie dieser für ein Bauträgerhaus gestaltet sein muss.

Sie erhalten eine realistische Einschätzung des Verkehrswerts ohne ein teures Gutachten bezahlen zu müssen. Räumen Sie das Haus auf und setzen es für den Hausverkauf in Szene. Auch beim Hauskauf kauft das Auge mit. Entrümpeln Sie das Haus, mähen Sie Rasen, führen Sie Kleinreparaturen durch. Käufer kommen heute mit langen Fragenkatalogen. Tragen Sie alle Unterlagen zum Haus zusammen, bevor Sie das Haus verkaufen: Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse, Aufstellungen über Reparaturen oder Nebenkosten. Sie sollten auf jede Frage vorbereitet sein. In den allermeisten Fällen stellt sich auch die Frage, ob man das Haus selbst verkauft oder die Angelegenheit einen Makler regeln lässt. Diese haben oft das benötigte Fachwissen und besitzen entsprechend gute Verhandlungsstrategien. Ein professioneller Immobilienmakler ist sein Geld immer wert. Hausverkauf mit oder ohne Makler? Er sieht das Potential der Immobilie und kann Käufer umfassend beraten. Ein guter Makler hat oft schon eine Idee, wer als Käufer in Frage kommt. Als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer kann er die Interessen beider Parteien ausbalancieren und den besten Preis erzielen. Lassen Sie sich einen Makler empfehlen. Die Maklerentscheidung ist die wichtigste Entscheidung beim Verkauf des eigenen Hauses. Der beste Immobilienmakler erzielt auch den besten Preis.

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Im Insolvenzverfahren übers Privatvermögen des Gründers der P&R-Gruppe belaufen sich die Forderungen der 1.500 Gläubiger auf rund eine Milliarde Euro - Geld, das der inhaftierte Gründer nicht hat. Die Gläubiger können deshalb nur auf einen Bruchteil der geforderten Summe hoffen. Dementsprechend haben die Gläubiger lediglich eine "marginale Quote" gebührend, wie der Sprecher der Kanzlei mitteilte. Roth hat sein Geld hauptsächlich in Immobilien in Deutschland, Österreich und auf der Karibikinsel St. Barth angelegt. Denn der seit gut einem Jahr in Untersuchungshaft sitzende P&R-Gründer und langjährige Geschäftsführer Heinz Roth (76) ist zwar wohlhabend, aber kein Milliardär: Der Manager hatte sein Vermögen im vergangenen Jahr auf 12 bis 13 Millionen Euro beziffert. Erste Vermögenswerte seien sicher gestellt worden, teilte http://lenaalbertva.iamarrows.com/haus-verkaufen-was-ist-zu-beachten der Insolvenzverwalter mit. So gelang es des Weiteren, eine Schenkung von wertvollen Grundstücken an nahestehende Personen erfolgreich anzufechten und nach Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine Rückübertragung des Eigentums durchzusetzen. Dadurch konnte eine erhebliche Mehrung der Masse bewirkt werden.

Ist an der Zeit sein, dass gefunden, müssen Sie den Immobilienwert bestimmen, was ein Profi durchführen sollte. Nur der korrekte Angebotspreis verspricht einen erfolgreichen, gewinnbringenden Verkaufsprozess. Zugleich kann es ratsam sein, die Immobilie für den Verkauf herzurichten. Inwiefern sich größere Investitionen lohnen oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Ein Fachmann kann dies bewerten. Hinweis: Zur Vorbereitung des Verkaufsprozesses ist das Zusammensuchen von zahlreichen Dokumenten zum Haus unerlässlich. Sie dienen ferner zur Preisermittlung und als Vorlage für Kaufinteressenten. Planen Sie hierfür hinreichend Zeit ein. Die Organisation all dieser Unterlagen ist zeitaufwendig und mühsam. Zu ihr gehört die Veröffentlichung des Hauses in einschlägigen Internetplattformen und gegebenenfalls in Zeitungen. Ist Mann fürs Leben Angebotspreis bestimmt, gehts nahezu Vermarktung des Objektes. Zusätzlich müssen Sie die Informationen in den Immobilienanzeigen so gestalten, dass sie den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Ein Verkaufsexposé ist anzufertigen, welches professionelle Fotos und Detailangaben zum Haus enthalten sollte. So sind beispielsweise Angaben zur Energieeffizienz des Hauses erforderlich.

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